Orthopädie Technik-Zentrum
Sanitätshaus Künzelt

Motorisierte Bewegungsschienen für schnellere Rehabilitation

 

Die Bewegungstherapie mit der ARTROMOT® ACTIVE-K dient vor allem der Vermeidung von Immobilisationsschäden, der frühzeitigen Rückgewinnung einer schmerzfreien Gelenkbe- weglichkeit sowie der Förderung eines rascheren Heilungsverlaufs mit gutem funktionellem Ergebnis.

 

Eine CPM-Therapie (CPM = continuous passive motion) mit ARTROMOT®-Bewegungsschienen dient der postoperativen, kontinuierlichen und passiven Bewegung von Gelenken. Die Therapie mit den ARTROMOT®-Produkten
- Verhindert Gelenkverklebungen und Gelenksteifen (Arthrofibrose)
- Verbessert die Heilung von Gelenkknorpel, Sehnen, Bändern und Weichteilgeweben
- Fördert die Ergussresorption
- Verringert Schmerzen
- Steigert den Stoffwechsel
- Verkürzt den stationären Aufenthalt und die Gesamtbehandlungsdauer
- Sichert den Behandlungserfolg


Welche Vorteile bietet die Therapie mit CPM-Bewegungsschienen von ARTROMOT®?


Bewährt und wissenschaftlich belegt: Das CPM-Therapiekonzept. Insbesondere bei der Nachsorge von TEP-Patienten gilt es, deren Gesamtmobilität mit Heimtrainingsprogrammen zu verbessern. Die CPM-Therapie mit ARTROMOT®
- Beschleunigt die Heilung von Knorpel, Sehnen und Bändern
- Erhält die Gelenkbeweglichkeit
- Lindert Schmerzen und Schwellungen
- Verkürzt die Rehabilitationszeit
- Senkt das Thromboserisiko


Aktive Bewegungstherapie (CAM) mit ARTROMOT® ACTIVE-K


Die ARTROMOT® ACTIVE-K ermöglicht zusätzlich eine kontrollierte, aktive Bewegung (controlled active motion = CAM) des Kniegelenks.
Die CAM-Therapie fördert zusätzlich frühzeitig die Wiederherstellung
- Der funktionellen Stabilität sowie
- Der Koordinationsfähigkeit


 

KOSTENÜBERNAHME DURCH DIE KRANKENKASSEN
Die von uns eingesetzten motorischen CPM-Bewegungsschienen sind zugelassene Hilfsmittel, die im Hilfsmittelverzeichnis der Krankenkassen gelistet sind. Daher sind die Bewegungsschienen bei entsprechender Indikation und ärztlicher Verordnung eine Leistung der gesetzlichen- und privaten Krankenkassen sowie der Berufsgenossenschaften. Die Kostenübernahme erfolgt auf Basis einer Mietpauschale, meistens für die Dauer von 4 Wochen.

Unser Service für Sie:
- Wir kümmern uns um das Genehmigungsverfahren.
- Wir benötigen lediglich das Rezept des verordnenden Arztes. Vorab reicht sogar ein Fax oder eine E-Mail.
- Rufen Sie uns an, sobald das Rezept ausgestellt ist oder senden Sie uns die Verordnung einfach per Fax oder E-Mail.
- Die Genehmigung durch die Krankenkassen erfolgt bei entsprechender Indikation in der Regel schnell und unkompliziert.

Trainingsvideo

 


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